2020 geht anders zu Ende als erwartet, jedoch hofft man im Januar auf weitere Lockerungsschritte. Mit voraussichtlich 7. Januar 2021 sollen Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen dürfen. Aus diesem Grund wurde eine Verlängerung der Aktion Burgenland Winter-Bonusticket bis 5. April 2021 beschlossen.
Neu: Das Winter-Bonusticket ist für alle Personen mit Haupt-bzw. Nebenwohnsitz in Österreich gültig. Somit sind auch alle EU-Bürger mit gemeldetem Wohnsitz in Österreich berechtigt das Winter-Bonusticket einzulösen.
Jeder gewerbliche und private Beherbergungsbetrieb im Burgenland kann an dieser Aktion ohne vorherige Anmeldung auf freiwilliger Basis teilnehmen.