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Covid-19: Testangebot

Jetzt auch für Privatvermieter

03.11.2020

Der Tourismus ist eine tragende Säule der burgenländischen Wirtschaft. Mit der Initiative „Sichere Gastfreundschaft“ will man den Gästen ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Seit Juli 2020 haben gewerbliche Beherbergungsbetriebe auf freiwilliger Basis Anspruch auf eine kostenlose Covid-19-Testung pro Kalenderwoche. Mit 2. November wurde dieses Angebot auch auf die Privatzimmervermieter und bis zu vier Haushaltsangehörige ausgeweitet.

Mit der Initiative „Sichere Gastfreundschaft“ will man den Gästen ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit vermitteln.

Mit der Initiative „Sichere Gastfreundschaft“ will man den Gästen ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit vermitteln.

Damit das Testangebot möglichst flächendeckend angenommen wird, setzt man auf eine zeiteffiziente Probenentnahme, eine direkte Verrechnung zwischen Labor und dem Bund sowie eine rasche Abwicklung. 

Wer ist förderberechtigt? 

Seit Juli können MitarbeiterInnen gewerblicher Beherbergungsbetriebe sich einmal pro Kalenderwoche auf freiwilliger Basis und kostenlos auf Covid-19 testen lassen. Mit 1. September wurde dieses Angebot auf MitarbeiterInnen von Campingplätzen, Jugendherbergen und öffentlich zugänglich gewerblichen Gastronomiebetrieben ausgeweitet. Seit dem 2. November haben auch Privatzimmervermieter sowie bis zu vier Personen aus dem selben Haushalt Anspruch auf eine kostenlose Covid-19-Testung pro Kalenderwoche. 

Privatzimmervermieter sind all jene Personen, die im eigenen Haushalt (der auch Hauptwohnsitz ist) private Gästezimmer und Ferienwohnungen mit maximal 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen.

Was wird gefördert? 

Der Bund übernimmt die Kosten der Covid-19-Testungen in Tourismusbetrieben. Weder vom regionalen Tourismusverband, noch von den Förderberechtigten muss eine Zahlung getätigt werden. Gefördert wird die freiwillige Inanspruchnahme einer labortechnischen Untersuchung pro Kalenderwoche im Rahmen des Aktionszeitraums. Derzeit ist das Ende der Förderaktion mit 30. April 2021 betitelt. 

Wie kann man teilnehmen? 

  1. Online Förderantrag stellen: Die Teilnahme am Testangebot ist freiwillig. Entscheidet man sich für eine Covid-19-Testung, ist direkt auf oesterreich.gv.at ein Förderantrag zu stellen. 
  2. Voraussetzungsprüfung: Nach Prüfung der Voraussetzungen erhält der Förderberechtigte einen QR-Code als Bestätigung der Teilnahme. Dieser QR-Code gilt auch für alle weiteren Testungen, die im Aktionszeitraum durchgeführt werden. 
  3. Probenentnahme: Eine Beprobung findet entweder direkt im Labor oder dezentral, beispielsweise in Form von Teststraßen oder beim Hausarzt, statt. Die Terminvereinbarung kann eigenständig mit der Laboreinrichtung oder über den regionalen Tourismusverband koordiniert werden. 
  4. Meldung des Testergebnisses: Das Labor teilt den Förderberechtigten, sofern gewünscht, das Testergebnis mit. Alle Testergebnisse müssen vom Labor in das Epidemiologische Meldesystem (EMS) eingepflegt werden. Bei Vorliegen eines positiven Bescheides werden die weiteren Maßnahmen wie Isolierung und Kontaktpersonenermittlung von der zuständigen Gesundheitsbehörde übernommen.


Eine Liste aller teilnehmenden Labors finden Sie hier

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Teilnahme am Testangebot