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Verlängerung des Härtefallfonds

15.10.2020

Die Corona-Krise hat alle vor große, neue Herausforderungen gestellt. Bei der Bewerbung hat man sich stärker denn je auf den inländischen Gast konzentriert, um so den Tourismus nachhaltig und auch längerfristig zu stärken. Gezielte Marketingmaßnahmen konnten viele Gäste ins Land locken. Im Juli und August wurde bei den Nächtigungszahlen ein beeindruckender Zuwachs verzeichnet. Vor allem kleine Betriebe konnten durch die veränderten Reisemotive, individuellen Angeboten und schneller Anpassungsfähigkeit hinsichtlich neuer Sicherheitskonzepte profitieren.

Gemeinsam mit den Landestourismusorganisationen und der Österreich Werbung konnte nun ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt werden, um kleinen Betrieben unter die Arme zu greifen: Der Härtefallfonds für Privatzimmervermieter und Ein-Personen-Unternehmen wird verlängert und ausgeweitet. 

Die folgenden Maßnahmen wurden zusätzlich geschaffen:

  • Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen von sechs auf zwölf Monate: Unterstützungen können für insgesamt 12 Monate beantragt werden.
  • Der Betrachtungszeitraum wird von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert.
  • Ansuchen können nunmehr für die Betrachtungszeiträume von 16.3.2020 bis 15.03.2021 monatsweise gestellt werden.
  • Bei Umsatzeinbrüchen durch Corona kann künftig mit bis zu € 30.000,- gefördert werden. Darin enthalten sind bis zu € 6.000,- Comeback-Bonus. Die Mindestauszahlung beträgt weiterhin € 1.000,- pro Monat (inkl. Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus).

Wer hat Anspruch auf den Härtefallfonds? 

  • WPrivatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt (der auch Hauptwohnsitz ist) private Gästezimmer und Ferienwohnungen mit maximal 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen.
  • Ein-Personen-Unternehmen unter Einschluss neuer Selbstständiger und freier Dienstnehmer sowie Kleinstunternehmer.

Wo wende ich mich hin?

  • Privatzimmervermieter: Privatzimmervermieter wenden sich bei Fragen rund um die Abwicklung an die AMA (Agrarmarkt Austria). Anträge auf Förderungen können unter www.eama.at gestellt werden. 
  • Ein-Personen Unternehmen: Die Wirtschaftskammer wickelt den Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen ab. Nähere Informationen finden Sie hier