Das Burgenland Winter-Bonusticket kann pro Person nur einmalig eingelöst werden. Eine Kombination mit anderen Nächtigungsaktionen (z.B. 3 Nächte bleiben, 2 bezahlen) ist nicht zulässig. Eine Barablöse oder eine Erstattung des Restwerts, falls die Summe der Nächtigungskosten € 75 unterschreitet, ist nicht möglich. Eine Anrechnung auf Stornokosten oder für zugewiesene Kurgäste ist nicht möglich. Der Anspruch auf das Bonusticket ist nicht übertragbar. Ist die vorhandene Fördersumme vor Ablauf der Aktion per 05.04.2021 ausgeschöpft, endet die Aktion Burgenland Winter-Bonusticket vorzeitig.
Nichts geht über schöne Momente, die man mit seinen Liebsten verbringt. Und dafür bieten sich im winterlichen Burgenland Möglichkeiten für alle Ansprüche. Die bekannte burgenländische Gastfreundschaft tut ihr Übriges, so fühlt man sich vom ersten Moment an herzlich willkommen.
In den kommenden Monaten schenkt das Burgenland nicht nur echte pannonische Urlaubserlebnisse, sondern bietet ein ganz besonderes Zuckerl: Vom 1. November 2020 bis einschließlich 5. April 2021 haben Urlauber aus ganz Österreich die Möglichkeit, bei einem Aufenthalt von mindestens drei Nächten in Folge bei einem burgenländischen Nächtigungsbetrieb der Wahl das Winter-Bonusticket in Höhe von € 75 pro Person geltend zu machen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Winter-Bonusticket haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst.