Seit 22. November 2021 herrscht ein bundesweiter Lockdown. Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt mit Ausnahme von unaufschiebbaren beruflichen Zusammenkünften, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind und nicht in digitaler Form abgehalten werden können. Dabei haben Teilnehmer eine FFP2-Maske zu tragen, sofern nicht alle Personen einen 2G-Nachweis vorweisen.
Die Details zu den Regelungen bzw. weitere relevante Informationen finden Sie unter anderem auf folgenden Websites:
- Österreichisches Bundesministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen
- Österreichisches Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Leitlinien für einen sicheren Umgang im Veranstaltungsbereich miteinander (Sichere Gastfreundschaft)
- FAQs auf Grundlage der aktuellen Covid-19 Verordnungen (Austria Event Pool)
- Schutzschirm für Veranstaltungen (ÖHT), Downloads und FAQs