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Covid-19

Aktuelle Veranstaltungsrichtlinien

Die Corona-Krise stellt Veranstaltungsplaner und -locations vor neue Herausforderungen. Um die Planungssicherheit für die Veranstaltungswirtschaft zu gewährleisten, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst (Stand: 15. November 2021).

Seit 22. November 2021 herrscht ein bundesweiter Lockdown. Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt mit Ausnahme von unaufschiebbaren beruflichen Zusammenkünften, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind und nicht in digitaler Form abgehalten werden können. Dabei haben Teilnehmer eine FFP2-Maske zu tragen, sofern nicht alle Personen einen 2G-Nachweis vorweisen.

Die Details zu den Regelungen bzw. weitere relevante Informationen finden Sie unter anderem auf folgenden Websites:

Veranstaltungsschutzschirm

Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu schaffen, hat die österreichische Bundesregierung einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio. Euro erarbeitet.

Für Veranstaltungen, die zwischen 01. März 2021 und 31. Dezember 2022 stattfinden, kann im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung ein Zuschuss in Höhe von maximal 90% der förderbaren Kosten gewährt werden. Sowohl die Veranstaltung, als auch der Veranstalter müssen hierbei eine Liste von Voraussetzungen erfüllen. Ob für Ihre Veranstaltung ein Antrag eingereicht werden kann, finden Sie auf der offiziellen Seite der ÖHT.

Anträge können über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ab sofort und bis spätestens 15. Juni 2021 eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen zum Veranstaltungsschutzschirm finden Sie auch auf der Seite von Sichere Gastfreundschaft.