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Informationen zum neuen Tourismusgesetz

Das Wichtigste auf einen Blick

11.03.2021

Mit 19. Februar 2021 trat das neue Tourismusgesetz im Burgenland in Kraft. Die zentralsten Änderungen haben wir für Sie hier übersichtlich zusammengefasst.

Wie ändert sich die Berechnung der Ortstaxe und stimmt es, dass den Gemeinden dadurch Einnahmen entgehen?

Die Ortstaxe beträgt 2,25% der Bemessungsgrundlage (das Entgelt für die Beherbergung abzüglich der gesetzlichen Steuern) und wird weiterhin von den Gemeinden eingenommen.
Die Gemeinden selbst verlieren kein Geld, sie haben vorher 20 Prozent von den Ortstaxen und 50 Prozent vom Tourismusbeitrag bekommen und das bekommen sie auch nach Inkrafttreten des Gesetzes. 80% der Ortstaxen fließen an den Burgenland Tourismus – damit werden die drei Tourismusverbände sockelfinanziert und auch regionale und örtliche Maßnahmen und Veranstaltungen unterstützt. Diese neue Regelung ist ab 1.1.2022 gültig. 

Warum wurden die regionalen Verbände aufgelöst und wie geht es organisatorisch in den Tourismusgemeinden weiter?

Zentrales Element des neuen Tourismusgesetzes ist die Schaffung einer schlankeren und effizienteren Struktur der Tourismusverbände, die sich von 15 auf drei Verbände – Nordburgenland, Mittelburgenland-Rosalia und Südburgenland – verkleinern. Die beiden Kurverbände Bad Sauerbrunn und Bad Tatzmannsdorf bleiben bestehen, da sie nicht unter das Tourismusgesetz fallen. Auch die Aufgabenverteilung zwischen den Tourismusverbänden sowie das Nutzen von Synergien und die Zusammenarbeit mit Burgenland Tourismus ist klar geregelt. Größere Strukturen schaffen den Rahmen, um schneller, effizienter (z.B. günstiger Einkauf) und strukturierter agieren zu können. Sie haben aber nicht das Ziel, die Arbeit in der Region einzuschränken und den Kontakt mit den Gästen zu verringern. Das wäre ein schwerer Fehler, den wir in der Organisation nicht machen wollen. 

Bleiben meine Ansprechpartner die gleichen?

Die bis dato beschäftigten Personen in den regionalen Verbänden arbeiten normal wie bisher weiter. Sobald die neuen Geschäftsführer der drei Verbände bestellt sind, berichten die Mitarbeiter der regionalen Verbände an diese. Spätestens ab 1. Juli 2021 sind die 15 Regionalverbände aufgelöst und in den drei neuen „aufgegangen“. Die Mitarbeiter werden - wie vorher auch - in ihrer Region direkt beim und für den Gast und natürlich auch die Gastgeber weiterarbeiten, hier ändert sich nichts.

Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier.