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Neue Corona-Massnahmen ab 3. November

03.11.2020

Österreich befindet sich mit 3. November bis vorläufig 06. Dezember in einem zweiten Lockdown. Davon betroffen ist das gesamte gesellschaftliche Leben, aber vor allem die Tourismus- und Freizeitwirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Beherbergungsbetriebe werden geschlossen und dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen öffnen. Die Gastronomie darf keine Gäste vor Ort bewirten und muss auf Abholservice zwischen 06:00 Uhr früh und 19:00 Uhr abends umstellen. Lieferdienste sind ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt. Zudem werden Freizeitbetriebe wie Museen und Theater geschlossen und alle Veranstaltungen im November wurden bis auf weiteres abgesagt. 

Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen für Vermieter: 

  • Beherbergungsbetriebe werden geschlossen – das gilt für alle Unterkünfte (auch für Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Almhütten usw. und auch, wenn diese Selbstversorger-Unterkünfte sind und kein direkter Kontakt mit dem Vermieter erfolgt). Ausgenommen ist beispielsweise die Beherbergung
    - zu beruflichen Zwecken oder zu Ausbildungszwecken in gesetzlich anerkannten Einrichtungen
    - von Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits in der Beherbergung befinden – dies gilt für die vorab vereinbarte Dauer (sprich die Personen müssen spätestens 2.11. angereist sein).
    - von Menschen mit einem dringenden Wohnbedürfnis (z.B. wenn die eigene Wohnung aufgrund eines Wasserrohrbruchs unbewohnbar wird) sowie
    - zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
    - von SchülerInnen zum Zweck des Schulbesuchs
  • Die zulässigen Nächtigungsgäste dürfen auch verpflegt werden. Die Verabreichung und Konsumation hat tunlichst in der Wohneinheit zu erfolgen.
  • In den frei zugänglichen Bereichen gilt der Mindestabstand gegenüber haushaltsfremden Personen, jenen, die nicht zur Gästegruppe gehören sowie dem Personal.
  • Ab dem 3. November muss die den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtung eng anliegen. Mechanische Schutzvorrichtungen wie „Face-Shields“ oder Visiere sind daher nicht mehr erlaubt!
  • Ab Dienstag, 03.11.2020, gilt eine Ausgangssperre zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr.
  • Mit 17. November bis vorläufig 6. Dezember gelten die Ausgangsbeschränkungen auch tagsüber.
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

 

Hier finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Maßnahmen zusammengefasst (Stand 31.10.2020). 

Download Bundesgesetzblatt 

Aktuelle Informationen zum Umsatzersatz für den Zeitraum der angeordneten Schließung in Höhe von bis zu 80% finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen