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EmpCo-Richtlinie

EmpCo-Richtlinie

Informationen für Tourismusbetriebe

Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) führt die Europäische Union neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ein. 

Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen (Greenwashing) zu schützen und für mehr Transparenz in der Nachhaltigkeitskommunikation zu sorgen. Die neuen Regelungen betreffen alle Unternehmen, die gegenüber Verbraucher mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben – somit auch Tourismusbetriebe.

Das Wichtigste auf einen Blick:

💡Ziel: Schutz vor Greenwashing und mehr Transparenz
💡Betroffen: Alle Unternehmen, die mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben
💡Anwendung: Die neuen Vorgaben müssen ab 27. September 2026 angewendet werden.
💡Empfehlung: Nachhaltigkeitsaussagen überprüfen und möglichst konkret sowie nachvollziehbar formulieren.

Was bedeutet das für Tourismusbetriebe?

Die EmpCo-Richtlinie verbietet Nachhaltigkeitskommunikation nicht. Sie legt fest, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig kommuniziert werden dürfen.

Nachhaltigkeitsmaßnahmen können und sollen weiterhin kommuniziert werden. Wichtig ist, dass Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sollten daher nur verwendet werden, wenn sie entsprechend nachgewiesen werden können.

Statt allgemeiner Aussagen empfiehlt es sich, tatsächlich umgesetzte Maßnahmen oder anerkannte Zertifizierungen hervorzuheben.

Beispiele aus der Praxis

Allgemeine AussageKonkrete und nachvollziehbare Formulierung*
„Wir sind ein nachhaltiger Betrieb.“„Unser Betrieb ist mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet.“
„Wir sind umweltfreundlich.“„Wir beziehen einen Großteil unserer Lebensmittel von regionalen Produzent:innen aus dem Burgenland.“
„Wir handeln ressourcenschonend.“„Wir verwenden ausschließlich LED-Beleuchtung und wassersparende Armaturen.“
„Wir fördern nachhaltige Mobilität.“„Unsere Gäste erhalten Informationen zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zu regionalen Mobilitätsangeboten.“
„Wir vermeiden Abfall.“„Wir verzichten auf Einwegprodukte und setzen auf Mehrweg- und Nachfüllsysteme.“

*Die Beispiele dienen der Veranschaulichung und müssen auf die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen Ihres Betriebes zutreffen. 

Weiterführende Informationen

Die Österreich Werbung hat die wichtigsten Inhalte der EmpCo-Richtlinie speziell für Tourismusbetriebe aufbereitet. Dort finden Sie weiterführende Informationen, Praxisbeispiele und Empfehlungen zur Umsetzung. 

Ansprechpartner bei Fragen

Für Fragen zur EmpCo-Richtlinie oder zur Nachhaltigkeitskommunikation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter nachhaltigkeit@burgenland.info