Die wichtigsten Neuerungen dabei: Mehr Vielfalt im Camping-Tourismus, weniger Bürokratie und erstmals klare Regeln für Wohnmobilstellplätze und Glamping-Angebote. Mit Mikro-Camping wurde eine neue Kategorie geschaffen.
Camping habe stark an Bedeutung gewonnen und sei heute ein wichtiger Bereich im heimischen Tourismus, betont Landeshauptmann und Tourismusreferent Hans Peter Doskozil. Nun wolle man bestehende Angebote qualitativ weiterentwickeln: „Mit dem neuen Campinggesetz schaffen wir zeitgemäße Rahmenbedingungen, die der Entwicklung dieses Segments Rechnung tragen, Bürokratie abbauen und gleichzeitig neue Möglichkeiten eröffnen. Gerade in wichtigen Auslandsmärkten wie Deutschland und den Niederlanden hat Camping einen enorm hohen Stellenwert. Mit Natur, Radfahren, Wandern, Wein und Kulinarik hat das Burgenland beste Voraussetzungen, um noch mehr Camper für das Burgenland zu begeistern, und das werden wir nutzen. Mit dem Mikro-Camping wird Gastronomen, Winzern und Heurigenwirten ein zusätzlicher Impuls gegeben.“
Bereits im vergangenen Jahr hat Burgenland Tourismus die „Camping Initiative Burgenland“ gestartet und eine umfassende Camping-Strategie samt Masterplan erarbeitet – gemeinsam mit der Branche. Mehr als 20 Stakeholder aus dem burgenländischen Camping-Umfeld waren eingebunden. Die Bestandsaufnahme zeigte eine gute Ausgangslage, zugleich aber Entwicklungspotenzial bei Qualität, Angebotsvielfalt und zeitgemäßen Campingformen.
Burgenland Tourismus Geschäftsführer Didi Tunkel: „Mit der Begutachtung des neuen Campinggesetzes wird nun ein zentraler Baustein der im Vorjahr gestarteten Initiative umgesetzt. Wir wollen damit die Qualität bestehender Angebote weiter steigern und neue Betreiber und Investoren für das Burgenland gewinnen. Glamping und Caravaning gehören heute ebenso zum Camping wie kleinere und flexible Stellplatzangebote. Gerade Mikro-Camping bietet für das Burgenland große Chancen. Damit lassen sich zentrale Stärken des burgenländischen Tourismus – Wein und Kulinarik, Natur sowie Radfahren und Wandern – ideal mit neuen Campingangeboten verbinden.“
Die Bedeutung des Segments zeigen auch die weiteren Zahlen: 2025 wurden 172.525 Camping-Ankünfte gezählt, ein Plus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Sommersaison entfielen 22,4 Prozent aller burgenländischen Nächtigungen auf Camping – damit war mehr als jede fünfte Nächtigung im Burgenland eine Campingnächtigung. 19 Camping- und Stellplätze verzeichnen jeweils mehr als 1.000 Nächtigungen pro Jahr im Burgenland.
Camping-Novelle: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Die Novelle bringt mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für neue Campingformen, etwa durch kleinere Stellplatzangebote bei Winzerbetrieben. Dabei wird das Mikro-Camping als eigene, niederschwellige Kategorie für bis zu fünf Stellplätze bzw. zehn Personen eingeführt. Mikro-Camping ist an einen landwirtschaftlichen Betrieb, wie einen Winzer oder ein Buschenschank beziehungsweise eine gastgewerbliche Tätigkeit gekoppelt und darf im Umkreis von bis zu 100 Metern von der Gebäudefront eingerichtet werden – und zwar ausdrücklich in jeder Widmungskategorie. Maximale Verweildauer: Ein Gast darf höchstens eine Woche bleiben. Gerade für das Burgenland bietet sich damit die Möglichkeit, Camping noch stärker mit dem Weintourismus zu verbinden. Rund 2.000 Winzer- und Weinbaubetriebe gibt es im Burgenland, 26 Prozent der österreichischen Weinbaufläche liegen im Land.
Auch Wohnmobilstellplätze werden erstmals eigenständig geregelt: Bis zu 20 Stellplätze können in einem vereinfachten Anzeigeverfahren betrieben werden, ohne dafür einen klassischen Campingplatz schaffen zu müssen. Gleichzeitig werden bestehende Campingplätze für Glamping und Mobilheime geöffnet: Auf bis zu 35 Prozent der Standplatzfläche können künftig auch Mobilheime für wechselnde Gäste angeboten werden. Damit werden moderne touristische Angebote erleichtert und insbesondere bei Wohnmobil- und Mikrocampingplätzen bisherige Hürden bei der Widmung bzw. Genehmigung reduziert.
Wichtig ist der Burgenländischen Landesregierung, dass Erweiterungen im Einklang mit der Natur erfolgen, daher werden parallel auch Details im Naturschutz- und Landschaftsgesetz in Zusammenarbeit mit dem Team rund um Anja Haider-Wallner dementsprechend angepasst. Wesentlicher Punkt ist dabei, dass es zu keinen neuen Bodenversiegelungen kommt.
Camping selbst hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Aus einer früher vielfach als Budget-Urlaub wahrgenommenen Reiseform ist zunehmend ein Lifestyle-Segment mit höheren Ansprüchen an Qualität, Komfort und Individualität geworden. Die Verantwortlichen sind sich einig: „Das Burgenland hat für diese Form des Urlaubs die besten Voraussetzungen – und mit dem neuen Campinggesetz schaffen wir jetzt den Rahmen, um daraus noch mehr zu machen.“