Sobald die heimischen Beherbergungsbetriebe ihre Türen wieder für Gäste öffnen dürfen, können Vollzahler mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich ab einem Aufenthalt von mindestens drei Nächten am Stück in einem teilnehmenden burgenländischen Betrieb bis zu € 75,- Nächtigungsbonus pro Person geltend machen. Gleichzeitig gilt auch noch die kostenlose Corona-Kasko für alle Urlauber bis 30. April.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Burgenland Winter-Bonusticket finden Betriebe hier.