Die Geschichte des Uhudlers geht zurück bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Zu der Zeit stand der Weinbau in ganz Europa, auch Österreich, vor einer großen Herausforderung. Durch den Reblausbefall kam es zu großen Ernteausfällen, viele Weinstöcke mussten vernichtet werden. Aus diesem Grund entschloss man sich, reblausresistente Amerikanerreben auszupflanzen. Heimische Reben wurden mit Amerikanerreben "veredelt", also kombiniert, um sie widerstandsfähiger zu machen. Es wurden aber auch unveredelte Reben - die sogenannten Direktträger - ausgesetzt.
Es folgte eine Zeit der Ge- und Verbote. Direktträgerweine mussten ab 1929 als solche gekennzeichnet werden. 1936 wurde verboten, Verschnitte aus Edelweinen und Direktträgerweinen in Verkehr zu bringen. Zwischen diesen turbulenten Zeiten wurde 1950 ein Direktträgerwein erstmals als Uhudler bezeichnet. Direktträger wurden 1961 komplett verboten und durften nur noch als Haustrunk konsumiert werden. Nach dem Festsetzen einer mengenmäßigen Obergrenze für den Haustrunk wurde 1985 ein Totalverbot für Direktträgerwein ausgesprochen.