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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Burgenland Card

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Karteninhaber und der Burgenland Tourismus GmbH. Um die Burgenland Card und ihre Vorteile nutzen zu können, müssen die gegenständlichen AGB eingehalten werden.

2. Allgemeines

Die Burgenland Card ermöglicht allen Gästen, die während der Saison (vgl. Punkt 6) bei einem teilnehmenden Vermieterpartnerbetrieb übernachten und mittels Gästemeldung (Gästeverzeichnisblatt/E-Meldeschein) vollständig angemeldet sind, zahlreiche touristische Leistungen der Partnerbetriebe[1] im angebotenen Umfang vergünstigt oder kostenlos in Anspruch zu nehmen. Auf der Website der Burgenland Card unter findet sich eine stets aktuelle Liste aller Partnerbetriebe, die aufgrund von mit der Burgenland Tourismus GmbH abgeschlossenen Verträgen über die Burgenland Card ihre Leistungen anbieten.

Dauercamper, Mobilheimplatz-Gäste, Kurgäste, Seminargäste und Gäste, die aus rein beruflichen Zwecken bei einem Vermieterpartnerbetrieb übernachten, können leider keine Burgenland Card in Anspruch nehmen.

Sofern nicht anders angegeben, ist die Inanspruchnahme von anderen Rabatten, Vergünstigungen, Aktionen oder Gutscheinen bei der Verwendung der Burgenland Card grundsätzlich nicht möglich.

Der Karteninhaber hat keinen Rechtsanspruch auf die kostenlose oder ermäßigte Nutzung der Kartenleistung.

3. Betreiber

Betreiber der Burgenland Card und der Homepage der Burgenland Card ist die Burgenland Tourismus GmbH, FN 448553m, Johann Permayer-Straße 13, 7000 Eisenstadt.

4. Leistungen

Hierbei handelt es sich entweder um Inklusivleistungen der Burgenland Card-Partner oder um Bonusleistungen der Burgenland Card-Bonuspartnerbetriebe. Inklusivleistungen umfassen die Inanspruchnahme der jeweils angebotenen Leistung. Bonusleistungen umfassen lediglich den Anspruch auf eine Ermäßigung auf das, für die jeweils in Anspruch genommene Leistung, zu bezahlende Entgelt.

Sofern nicht anders angegeben, kann die Leistung eines Partnerbetriebes während der Gültigkeit der Burgenland Card max. 1 x pro Tag und Karteninhaber in Anspruch genommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Partnerbetriebe die Leistung auch auf eine einmalige Inanspruchnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Burgenland Card beschränken können.

Bonuspartnerbetriebe unterliegen einer Bestpreisgarantie und müssen Karteninhabern jeweils die gleichen oder bessere Konditionen gewähren, als allen anderen Individualkunden.

Die Leistungen der Partnerbetriebe können grundsätzlich nur mit einer gültigen und aktivierten Burgenland Card und nur vom angegebenen Karteninhaber selbst in Anspruch genommen werden.

Hinweis für die Saison 2021/22

Karteninhaber einer gültigen Neusiedler See Card können bis 28. Februar 2022 neben ausgewählten Leistungen der Neusiedler See Card auch die Leistungen der Burgenland Card in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Karteninhaber einer gültigen Burgenland Card bis 28. Februar 2022 neben den Leistungen der Burgenland Card auch ausgewählte Leistungen der Neusiedler See Card in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie dazu etwaige Ausnahmen auf der Homepage der Burgenland Card. Der Leistungspartnerbetrieb akzeptiert für die Saison 2021/22 die gleichwertige Akzeptierung der Neusiedler See Card. Der Vorweis einer gültigen Neusiedler See Card durch den Karteninhaber ersetzt im o.a. Zeitraum den Vorweis einer gültigen Burgenland Card.

Die detaillierten Leistungen, welche der Karteninhaber in Anspruch nehmen kann, als auch die Anzahl der möglichen Inanspruchnahmen während der Gültigkeitsdauer, ergeben sich aus dem stets unverbindlichen Inhalt der Broschüre und der Website () der Burgenland Card (zusammen kurz „Card-Medien“ genannt). Beginnend mit der Saison 2022/23 wird die jährliche Broschüre der Burgenland Card von der Burgenland Tourismus GmbH zu Beginn der jeweiligen Saison herausgegeben und auf Wunsch von den Ausgabestellen dem Karteninhaber ausgehändigt.

Aufgrund unvorhersehbarer und außerordentlicher Umstände außerhalb des Einflussbereiches der Burgenland Tourismus GmbH können die Card-Medien kurzfristig abgeändert werden, um unvermeidliche Änderungen hinsichtlich der angebotenen Leistungen wiederzugeben (z. B. wenn ein Partnerbetrieb seine Geschäftstätigkeit einstellt). Einschränkungen oder der Entfall von Leistungen werden von der Burgenland Tourismus GmbH zeitnah auf der o.a. Homepage bekanntgegeben.

Alle in den Card-Medien angeführten Partnerbetriebe sind verpflichtet, dem Karteninhaber ihre als Burgenland Card gekennzeichneten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Sofern nicht anders angegeben, müssen die Leistungen während der Saison quantitativ und qualitativ in vollem Umfang innerhalb der Öffnungs- und Betriebszeiten, sofern es nicht saisonbedingt, witterungsbedingt, betriebsbedingt (bspw. Umbauarbeiten), aufgrund sonstiger Umstände (bspw. Erreichen der Kapazitätsgrenzen, technischen Fehlfunktionen, Wartungsarbeiten) und/oder aufgrund behördlicher bzw. gesetzlicher Anordnung zu Einschränkungen oder Schließungen kommt, sowie gemäß den jeweiligen allgemeinen Beförderungs- und/oder Geschäftsbedingungen der Partnerbetriebe (sofern vorhanden), zur Verfügung gestellt werden. Es wird empfohlen, vor dem Besuch des jeweiligen Partnerbetriebes bzw. der Inanspruchnahme seiner Leistungen entsprechende Informationen einzuholen.

Das Angebot der Schifffahrtslinien (Fahrradfähren) bezieht sich auf die Linienfahrt laut Fahrplan, nicht aber auf Sonderveranstaltungen und Sonderleistungen.

Informationen zu den Öffnungszeiten sind aus den Card-Medien ersichtlich. Weitergehende Informationen (z.B. allgemeine Beförderungs-/Geschäftsbedingungen des Partnerbetriebes) sind ggf. auf den Webseiten der Partnerbetriebe oder unmittelbar bei den jeweiligen Partnerbetrieben ausgewiesen.

Des Weiteren behält sich die Burgenland Tourismus GmbH das Recht vor, den Vertrag mit einzelnen Partnerbetrieben jederzeit aus wichtigen Gründen zu kündigen, ohne dass sie den Karteninhaber für die dadurch nicht länger mögliche Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen entschädigen muss.

Karteninhaber können von Leistungen ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausgeschlossen werden, wenn sie besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z.B. gesundheitliche Anforderungen) oder wenn durch die Leistung eine Gefährdung des Karteninhabers, Dritter oder von Einrichtungen des Partnerbetriebes zu erwarten ist. Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn der Karteninhaber bei Inanspruchnahme der Leistungen gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen des Aufsichtspersonals verstößt, oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.

5. Ausgabe

Die Burgenland Card (als Karte gedruckt oder mobil am Smartphone) wird primär von den Vermieterpartnerbetrieben nach datenschutzrechtlicher Einwilligung in die Datennutzung und dem Vorweis eines Lichtbildausweises für die Aufenthaltsdauer in einem Vermieterpartnerbetrieb kostenlos im Auftrag der Burgenland Tourismus GmbH ausgestellt. Alternativ kann auch von autorisierten Ausgabestellen[2] nach erfolgter datenschutzrechtlicher Einwilligung in die Datennutzung, der Abgabe des Ausdruckes der Gästemeldung (Gästeverzeichnisblatt/E-Meldeschein) und dem Vorweis eines Lichtbildausweises für die angeführte Aufenthaltsdauer in einem Vermieterpartnerbetrieb die Burgenland Card kostenlos im Namen der Burgenland Tourismus GmbH ausgestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausstellung einer digitalen Burgenland Card die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse Voraussetzung ist. Die digitale Burgenland Card kann in weiterer Folge online am Mobiltelefon genutzt werden (= Nutzung nur mit aufrechter Internetverbindung möglich) oder in der Applikation Wallet/PassWallet des Mobiltelefons abgelegt werden.

Alle in der Gästemeldung (Gästeverzeichnisblatt/E-Meldeschein) angeführten Personen ab dem vollendeten 3. Lebensjahr erhalten die Burgenland Card.

Reist der Karteninhaber vor dem Datum ab, das als Datum der vorläufigen Abreise in der Gästemeldung (Gästeverzeichnisblatt/E-Meldeschein) eingetragen wurde, hat der Karteninhaber die Burgenland Card der Ausgabestelle unaufgefordert zu übergeben bzw. die digitale Karte sperren zu lassen.

Die Burgenland Card verliert grundsätzlich mit dem der Abreise folgenden Tag ihre Gültigkeit.

Defekte bzw. beschädigte Gästekarten werden von der Ausgabestelle kostenlos ersetzt, wenn die defekte oder beschädigte Gästekarte zurückgegeben wird.

6. Gültigkeit

Die Saison der Burgenland Card beginnt am 1. März und endet am 28. Februar (Schaltjahr 29. Februar) des Folgejahres. Die Burgenland Card gilt innerhalb des gemeldeten Aufenthaltszeitraumes des Gastes ab dem Datum der Anreise bis zum Datum der Abreise. Der Karteninhaber ist nur während der Gültigkeitsdauer (= auf der Karte angeführte Dauer des Aufenthalts) berechtigt, die Leistungen der Partnerbetriebe in Anspruch zu nehmen. Nach der Abreise verliert die Burgenland Card automatisch ihre Gültigkeit und muss nicht vom Karteninhaber gekündigt werden.

Die Burgenland Tourismus GmbH ist berechtigt, die Burgenland Card vorzeitig aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit endet automatisch auch die Gültigkeitsdauer. Als wichtiger Grund gelten insbesondere der Missbrauch sowie die unbefugte Weitergabe der Burgenland Card durch den Karteninhaber.

7. Prüfung durch Partnerbetrieb

Zur Erlangung der Vorteile der Burgenland Card weist der Karteninhaber unaufgefordert dem jeweiligen Partnerbetrieb seine gültige Burgenland Card vor, die vom Partnerbetrieb durch ein Akzeptanzgerät oder durch bloße Sichtprüfung mit Aufschreiben der Kartennummer und des Namens des Inhabers auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft wird. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Wird die Burgenland Card und/oder der Lichtbildausweis nicht mitgeführt, können keine Leistungen bzw. Vergünstigungen bei den Partnerbetrieben in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt, wenn die digitale Burgenland Card aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Karteninhabers nicht lesbar ist.

8. Kinder/Ermäßigungen

In der Gästemeldung (Gästeverzeichnisblatt/E-Meldeschein) als mitreisend angeführte Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (bis zum 3. Geburtstag) haben freien bzw. vergünstigten Eintritt, wenn sie gleichzeitig mit dem Karteninhaber die Leistungen des Partnerbetriebes in Anspruch nehmen.

Die altersgruppenbezogenen Ermäßigungen richten sich nach Geburtenjahrgängen, die für das jeweilige Kalenderjahr in den Card-Medien angeführt sind.

9. Weitergabe/Übertragbarkeit

Eine Weitergabe der Burgenland Card an Dritte ist unzulässig. Die Burgenland Card ist nicht übertragbar, gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und darf nur von der Person, auf welche die Burgenland Card ausgestellt ist, benutzt werden. Verstöße dagegen können zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen auslösen.

10. Verlust/Diebstahl/Missbrauch

Bei Diebstahl oder Verlust einer gültigen Burgenland Card ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall nachweislich und unverzüglich bei dem Vermieterpartnerbetrieb bzw. einer Ausgabestelle zu melden. Die Burgenland Card wird in diesem Fall umgehend gesperrt und verliert ihre Gültigkeit. Nach Prüfung des Vorfalls auf Plausibilität kann der Vermieterpartnerbetrieb bzw. die Ausgabestelle gegebenenfalls für die ursprüngliche Gültigkeitsdauer eine neue Burgenland Card ausstellen. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf eine unentgeltliche Ausstellung einer neuen Burgenland Card. Dies gilt sinngemäß auch für die digitale Version der Burgenland Card.

Es ist untersagt, die Burgenland Card zu kopieren, zu bearbeiten oder zu fälschen. Außerdem ist die Verwendung von Screenshots der digitalen Burgenland Card unzulässig.

Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei bloßem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Burgenland Card ist die Burgenland Tourismus GmbH, als auch jeder Partnerbetrieb berechtigt bzw. verpflichtet, die Burgenland Card ersatzlos einzubehalten. Ein Anspruch auf Ersatz der Burgenland Card besteht nicht.

Der Karteninhaber haftet gegenüber der Burgenland Tourismus GmbH und den Partnerbetrieben für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.

11. Haftung

Der Karteninhaber nimmt alle Leistungen direkt vom Partnerbetrieb der Burgenland Card in Anspruch. Der entsprechende Vertrag zur Leistungserbringung wird somit direkt zwischen dem jeweiligen Partnerbetrieb und dem Karteninhaber abgeschlossen, d.h. es gelten die jeweils zwischen dem Partnerbetrieb und dem Karteninhaber vereinbarten vertraglichen Bestimmungen bzw. vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partnerbetriebes. Sämtliche Ansprüche, welche aus einer Schlecht- oder Minderleistung dem Karteninhaber allenfalls zustehen, können ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Partnerbetrieb geltend gemacht werden.

Die Burgenland Tourismus GmbH ist nicht Vertragspartei und übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Schäden, die der Karteninhaber oder Dritte im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen erleidet. Die Burgenland Tourismus GmbH ist ebenso nicht Vermittler oder Gehilfe des entsprechenden Vertrages. Sie hat überdies auch nicht die Stellung eines Reiseveranstalters.

Die Burgenland Tourismus GmbH stellt ausschließlich die technischen und organisatorischen Mittel bereit, um dem Karteninhaber zu ermöglichen, vergünstigt oder kostenlos Leistungen direkt bei den Partnerbetrieben in Anspruch zu nehmen. Auch ist die Burgenland Tourismus GmbH nicht verpflichtet, die Partnerbetriebe oder die von ihnen angebotenen Leistungen auf ihre Sicherheit zu überprüfen oder diesbezügliche Kontrollen durchzuführen. Es besteht somit keine Haftung für die Auswahl oder die Kontrolle der Partnerbetriebe oder deren angebotenen Leistungen.

Den Inhabern der Burgenland Card stehen gegenüber der Burgenland Tourismus GmbH keine Ansprüche für den Fall zu, dass allfällige in der Broschüre oder auf der Website angeführte Leistungen von den Partnerbetrieben nicht oder nur teilweise erfüllt werden. 

12. Datenschutz

Die Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung unter https://card.burgenland.info

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Auf allfällige Rechtsstreitigkeiten aus der Nutzung und Ausstellung der Burgenland Card kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung. Bei Verbrauchern im Sinn von § 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der gewöhnliche Wohnsitz des Verbrauchers liegt, nicht verdrängt werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Eisenstadt. Hat der Verbraucher § 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist in Österreich beschäftigt, so ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

14. Schlussbestimmungen

Der Karteninhaber ist verpflichtet, der Burgenland Tourismus GmbH jede Änderung seiner Daten schriftlich per Post oder per E-Mail bekanntzugeben. Hat der Karteninhaber eine Änderung seiner Adresse nicht bekannt gegeben, so wird eine Erklärung der Burgenland Tourismus GmbH gegenüber dem Karteninhaber mit Zugang an die zuletzt angegebene Adresse wirksam.

Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirkung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung entspricht.

Die Burgenland Tourismus GmbH behält sich das Recht vor, die gegenständlichen AGB geringfügig und sachlich gerechtfertigt im Sinne des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG zu ändern. Auf der Website der Burgenland Card unter card.burgenland.info sind die jeweils aktuell geltenden AGB zu finden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf geschlechterspezifische Formulierungen verzichtet. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

[1] Partnerbetriebe ist der Überbegriff für Vermieterpartnerbetriebe, Leistungspartnerbetriebe, Superbonusbetriebe und Bonuspartnerbetriebe. Vermieterpartnerbetriebe sind Unterbringungsmöglichkeiten im Burgenland.
Leistungs-, Bonus- und Superbonuspartnerbetriebe bieten Inhabern der Burgenland Card Gratisleistungen, Bonusleistungen oder Vergünstigungen an.

[2] Eine Liste der Ausgabestellen ist unter https://card.burgenland.info abrufbar.

Änderungen vorbehalten, Stand 17. Juni 2021

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