Der Wein gehört genauso zum Leben wie die Buschenschenken und Heurigen - mit Sicherheit die gemütlichsten Orte, um auszuspannen und zu feiern. Die Unterschiede sind dabei so fein und raffiniert, wie bei den Weinen selbst.
Weinbauern ist es erlaubt, ihre eigenen Weine und Erzeugnisse in einem sogenannten Buschenschank auszuschenken - ohne zusätzliche Genehmigungen. In dieser wohl ursprünglichsten Form dürfen auch kalte Speisen serviert werden, die meist aus eigener Produktion stammen oder von anderen bäuerlichen Betrieben in der Region bezogen werden. Besonders typisch sind zünftige Brettljausen mit verschiedenen kalten Braten und Aufstrichen. Ob geöffnet ist, man sagt auch, ob „ausg’steckt“ ist, erkennt man daran, dass ein Föhrenbuschen auf ein Schild oder eine Laterne gesteckt ist.
Sobald auch warme Speisen, wie saftige Braten und Grill- oder Backhendl, serviert werden, handelt es sich um einen Heurigen. Die Bezeichnung leitet sich vom heurigen, also diesjährigen, Wein ab, den die Winzer früher im Heurigenlokal präsentierten. Inzwischen haben sich diese Lokale weiterentwickelt, neben den „echten“ Heurigen am Grund der Weinbauern gibt es inzwischen auch gemütliche Heurigenwirtshäuser.
Ob Buschenschank oder Heuriger - nirgendwo sonst kann man bei einem Glas herrlichem Wein intensiver erleben, was Sonne im Herzen bedeutet.